7 September 2024

Keine Pflicht für elektronische Kassensysteme ab 2017

Als Friseurunternehmer sind sie nicht verpflichtet, ab dem 01.01.2017 mit einer elektronischen Ladenkasse zu arbeiten.

Zur Zeit gehen viele heiße Gerüchte durch die Friseurbranche. Eines davon lautet elektronische Ladenkassen sollen verpflichtend werden. Für Unternehmer ist es nach wie vor ein vieldiskutiertes Thema, vor allem das Finanzamt schaut bei Betriebsprüfungen gerne genau. Zwar sind sie mit einem elektronischen Kassensystem auf der sicheren Seite, aber einen Zwang zur Umstellung gibt es nicht. 

“Sie sind als Friseurunternehmer nicht verpflichtet, ab dem 1. Januar 2017 mit einer elektronischen Kasse zu arbeiten!” Offene Ladenkassen seien weiterhin zulässig, versichert Steuerberater Roland Franz (Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, Essen). Bei offenen Ladenkassen gibt es allerdings einige Dinge zu beachten. Täglich muss eine Kassenbestandsaufnahme durchgeführt und dokumentiert werden. „Ein Kassenbuch ersetzt auch dann nicht den Kassenbericht, wenn in einer gesonderten Spalte Bestände ausgewiesen werden“, warnt Franz.

„Wenn jemand eine offene Ladenkasse führt, kann er nicht verpflichtet werden, ab dem 1. Januar 2017 auf elektronische Kassensysteme umzusteigen. Es besteht sogar rechtlich die Möglichkeit, dass, wenn jemand ein Kassensystem im Einsatz hat, dieses am 31. Dezember 2016 zu entsorgen und auf die sogenannte offene Ladenkasse umzustellen. Es gibt viel Unsicherheit und ich möchte noch einmal klar und deutlich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber niemanden verpflichtet, elektronische Kassensysteme einzusetzen. Die offene Ladenkasse kann nach wie vor eingesetzt werden“, so Steuerberater Roland.

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