Ab 1.8.2018 tritt der erste Vergütungstarifvertrag für Azubis im bayerischen Friseurhandwerk in Kraft
Zitat Pressemeldung: Er sieht eine Ausbildungsvergütung von 500 € im ersten, 590 € im zweiten und 745 € im dritten Ausbildungsjahr auf Basis einer Ausbildungszeit von 39 Wochenstunden vor.
„Die Vertragspartner werden beim Arbeitsministerium beantragen, dass der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird“, so Landesinnungsmeister Christian Kaiser. „Wir sind stolz darauf, dass die Ausbildungsvergütung erstmals für die bayerischen Friseurazubis durch einen Tarifvertrag geregelt wird.“
Zum ersten Mal in der 130-jährigen Geschichte des Landesinnungsverbandes wird die Ausbildungsvergütung in einem Tarifvertrag geregelt. Was lange währt, wird endlich gut. Bereits 2015 hatten sich die im Landesinnungsverband organisierten Friseurinnungen für einen Tarifvertrag ausgesprochen. Da die Gewerkschaftsseite allerdings einen bundesweiten Abschluss anstrebte, kam es auf bayerischer Landesebene aber erst Anfang 2018 zu Verhandlungen. „Die bayerischen Friseurarbeitgeber erkennen das Entgegenkommen der Gewerkschaft auf bayerischer Ebene an“, so Christian Kaiser vom Landesinnungsverband. Der Tarifvertrag sieht zudem eine Öffnung für die betriebliche Altersvorsorge vor. Der Landesinnungsverband empfiehlt den Münchener Verein als Versicherungspartner des bayerischen Handwerks für die Durchführung.
Der nächste Schritt: „Gemeinsam mit ver.di werden wir beim Arbeitsministerium beantragen, dass der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird und damit unabhängig von einer Mitgliedschaft in Innung und Gewerkschaft auf alle Ausbildungsverhältnisse anzuwenden ist“, so Kaiser.
Foto: Führten die Tarifverhandlungen auf Arbeitgeberseite (v.l.): Michael Hunger, Vorsitzender des LIV-Wirtschaftsausschusses, und Landesinnungsmeister Christian Kaiser