9 December 2023

Umsatzsteuer auf 7% senken: Die Zukunft ist allein durch den Re-Start alles andere als sicher

In den letzten Wochen wurde der Re-Start der Friseursalons in den Medien gefeiert. Dennoch machen sich viele Saloninhaber Sorgen um die Zukunft.

 

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Friseure während der Corona-Pandemie hat der ZV-Ausschuss für Wirtschaft und Soziales ein politisches Forderungspapier erarbeitet. Hier die wichtigsten Punkte. 

Wirtschafts- und steuerpolitisches Forderungspapier des Friseurhandwerks zur Bewältigung der Corona-Krise

Durch die neuen Hygiene- und Infektionsschutzregelungen und Arbeitsschutzstandards entstehen massive Mehrkostenbelastungen, deren Weitergabe über Preiserhöhungen wegen des großen Umfangs der Schwarzarbeit und mehrwertsteuerfreier „Soloselbständigen“ im Friseurhandwerk nur bedingt möglich sind. Dazu kommt, dass die Prozessabläufe der einzelnen Dienstleistungen durch die neuen Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen erheblich mehr Zeit- und Personaleinsatz erfordern. Durch die Abstandsgebote und Reduzierung der Besucherzahlen in den Salons, aber auch aufgrund der Arbeitszeitbeschränkungen, senkt dies die Umsatzrendite bei mindestens gleichem Kosteneinsatz massiv. Der bisher ausgefallene Umsatz im Friseurhandwerk kann im Übrigen nicht mehr nachgeholt werden.

Diese Situation hat auch negative Auswirkungen auf die Ausbildungssituation. 

Das Friseurhandwerk fordert deshalb Hilfe und Unterstützung in folgenden Bereichen:

1. Die Ausbildungsleistung des Friseurhandwerks ist durch die andauernde Situation gefährdet, es muss ein Ausbildungszuschuss als Einmalzahlung zur dringenden finanziellen Unterstützung der Ausbildungsbetriebe gewährt werden. Dieser soll mindestens 75% der gesetzlichen oder höheren tarifliche Ausbildungsvergütung über einen Zeitraum von 3 Monaten betragen.

2. Bessere Gewährleistung der Kinderbetreuung und Beschulung, um Mitarbeitern zu ermöglichen, in den Friseurbetrieben ihre Arbeitskraft einsetzen zu können. Die bestehende Kindernotbetreuung ist nicht ausreichend.

3. Im Bereich des Kurzarbeitergeldes (KuG) ist die Wartezeit zwischen Bewilligung und Auszahlung für das Friseurhandwerk andauernd ein Problem. Grundsätzlich sind Auszubildende und Minijobs zur Schließung der bestehenden Unterstützungslücke einzubeziehen.

4. Die 2006 eingeführte vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge muss zur Liquiditätsverbesserung wieder auf den Prüfstand.

5. Im Bereich der Zuschüsse und Förderkredite bedarf es einer Nachjustierung unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in der Regel Betriebe unter 10 Mitarbeitern keinen KfW-Schnellkredit mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung bekommen können, während Betriebe mit nur wenigen Mitarbeitern mehr, in vielen Länder überhaupt nicht in den Genuss der dringend benötigten Zuschüsse kommen können. Die landesunterschiedliche Behandlung in diesem Bereich ist inakzeptabel.

6. Als besonders vom Shutdown betroffene Branche benötigt das Friseurhandwerk Steuererleichterungen und Entlastungen, die auch tatsächlich ankommen. Deshalb ist eine schnelle Reduzierung der Umsatzsteuer erforderlich. Diese Maßnahme ist auch zur Korrektur struktureller Verwerfungen im Bereich umsatzsteuerfreier Soloselbständigkeit und verbreiteter Schwarzarbeit notwendig.

7. In Fällen behördlich angeordneter Betriebsschließungen sollte das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergänzt werden. Es muss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass auch bei Betriebsschließungen, die im Ergebnis wie ein umfassendes Tätigkeitsverbot für alle Arbeitnehmer eines Betriebes wirkt, die Möglichkeit einer Entschädigung für Arbeitgeber analog § 56 Abs. 1 IfSG besteht.

 

Fotocredit: ZV Friseurhandwerk

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