Eine Lockdown-Regel folgt der anderen und viele fragen sich, wie lange das noch gut geht. Vor allem fragt sich die Branche: WANN dürfen die Friseure wieder aufmachen?
Machen wir uns nichts vor: Diejenigen Salons, die einen weiteren Monat ohne Einkommen problemlos klar kommen, lassen sich an einer Hand abzählen. Der Lockdown in Deutschland wurde heute bis Ende Januar festgeschrieben. In Österreich steht das Datum der Wiedereröffnung der Friseursalons beim 24. Januar. In der Schweiz sind die Salons mit Verordnung vom 11.12.2020 mit einer Sperrstunde ab 19 Uhr versehen.
Sobald die Salons in Deutschland wieder öffnen dürfen, gilt ein aktualisierter, teilweise genauer definierter BGW Arbeitsschutzstandard für Friseure, der insbesondere auch auf das Thema Lüften eingeht.
Effizientes Lüften
Das Thema Lüftung wurde beispielsweise genauer definiert. Im Winter sollte alle 20 Minuten für 3-5 Minuten quergelüftet (Fenster und Salontüren weit öffnen) werden. Im Sommer gilt die Lüftung alle 20 Minuten für 10-15 Minuten. Klimaanlagen, die ausreichend Außenluft zuführen sind hilfreich. Geräte, die die Konzentration virenbelasteter Aerosole reduzieren (zum Beispiel Luftreiniger) ersetzen die Lüftungsmaßnahmen nicht.
Mund-Nasen-Bedeckung
Die Salonleitung kann von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und verlangen, dass Personen bereits bei Betreten des Salons eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Wenn Kund(inn)en keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (zum Beispiel bei gesichtsnahen Tätigkeiten wie Make-up, Rasur oder Bartpflege, aus medizinischen Gründen oder Kleinkinder), sind die Beschäftigten in der Pflicht mindestens eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske zu tragen. Hinzu kommt bei gesichtsnahen Behandlungen eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschild zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen.
Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5.1.2021
Die Infektionszahlen sind weiter hoch, deshalb werden Kontaktbeschränkungen verschärft. Der Lockdown bleibt bis zum 31.1.2021 bestehen. Das bedeutet, Dienstleistungsbetriebe, darunter auch Friseure und Kosmetikstudios bleiben genau wie Schulen und Kitas weiterhin geschlossen.
Neu: Die 15 km Grenze, d.h. die Entfernung vom Wohnort, gilt ab einer Inzidenz von 200. Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer haushaltsfremden Person gestattet.
Sorgen mache die neu entdeckte Mutation des Coronavirus, die sich schneller verbreite, sagte Angela Merkel auf der Pressekonferenz.
Darüber hinaus müssen Einreisende aus Corona-Risikogebieten im Ausland ab kommender Woche nicht nur für zehn Tage in Quarantäne. Sie müssen sich außerdem 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise auf das Virus testen lassen.